Sicherheitsbestimmungen

Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen am Flughafen Erfurt-Weimar unterliegen dem Verantwortungsbereich der Bundespolizei.

Seit dem 31. Januar 2014 gelten neue EU Sicherheitsvorschriften an Flughäfen, bezüglich der eingeschränkten Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.


Die Sicherheitskontrollen aller Passagiere und deren Hand- und Reisegepäck wird durch rechtliche Bestimmungen weltweit geregelt und von geschultem Personal mit modernen Geräten durchgeführt. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Abwicklung bitten wir Sie, die nach folgenden Hinweise zu berücksichtigen:

Als Internationaler Verkehrsflughafen mittlerer Größe bietet Ihnen der Flughafen Erfurt-Weimar eine hervorragende Übersichtlichkeit und damit ein hohes Maß an Sicherheit. Unser Servicepersonal beantwortet gern Ihre Fragen und nimmt Anregungen entgegen.

Beim Eintritt in den Sicherheitsbereich sind die Bordkarten und Ausweispapiere bereitzuhalten.

Beschränken Sie die Anzahl der Kabinengepäckstücke auf ein Stück. Damit leisten Sie Ihren Beitrag zur zeitgerechten Kontrolle und zum pünktlichen Abflug. Das mitgeführte Handgepäck, Jacken, Mäntel sowie alle losen Gegenstände wie Feuerzeug, Schlüssel, Geldbörse, Kugelschreiber, Handy und Ähnliches müssen das Röntgengerät durchlaufen. Dafür stehen Körbe bereit.

Personen mit Herzschrittmachern können die Torsonde umgehen. Wenden Sie sich bitte an das Sicherheitspersonal an der Kontrollstelle. 

Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgeht oder bei denen die Gefahr einer Verwechslung besteht, fallen unter die Bestimmungen der gefährlichen Güter und dürfen nicht mitgeführt werden, zum Beispiel:

  • Schusswaffen und Munition aller Art
  • Sprengstoffe jeder Art
  • Hieb- und Stichwaffen
  • Explosivkörper
  • Feuergefährliche flüssige und feste Stoffe
  • Gasbehältnisse
  • Oxydierende Stoffe
  • Gifte
  • Insektizide
  • Säuren
  • Laugen  
  • Radioaktive Stoffe
  • Stoffe mit Krankheitserregern    
  • Attrappen, die den Anschein einer Waffe oder von Explosivkörpern erwecken können

Einige dieser Gegenstände können jedoch im aufgegebenen Großgepäck transportiert werden. Setzen Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung.

Folgende Gegenstände sind generell von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen und müssen im aufgegebenen Großgepäck befördert werden:

  • Flüssigkeiten und Getränke, wenn mehr als im Handgepäck erlaubt (siehe Grafik)
  • Messer und Scheren jeder Größe
  • Werkzeug
  • Golfgepäck
  • Sportschläger
  • Besteck

Achtung: Beachten Sie bitte, dass bei Flügen mit israelischen, amerikanischen und britischen Unternehmen gegebenenfalls weitergehende und andere Sicherheitsbestimmungen gelten!

Abschließend möchten wir Sie darum bitten, Ihr Gepäck stets zu beaufsichtigen, damit niemand gefährliche oder verbotene Gegenstände einschmuggeln kann. Ebenfalls ist es dringend angeraten, kein Gepäck von oder für unbekannte Personen mitzunehmen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde: 
Bundespolizei



Anmeldepflichtige Waren

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde: 
Hauptzollamt