Lärmschutz

Lärmschutzbereiche

In der Umgebung des Flughafens Erfurt-Weimar wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche bauliche Schallschutzmaßnahmen durchgeführt, um Anwohner im Nahbereich des Flughafens vor Fluglärm zu schützen. Im sogenannten Tag- und Nachtschutzgebiet wurden dabei insbesondere Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter eingebaut sowie Dächer und Wände gedämmt. Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.1995 hatten Eigentümer Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen, wenn Ihr Wohnhaus bzw. Grundstück innerhalb des Tagschutzgebietes mit einem Dauerschallpegel Leq4 von 62 dB(A) oder innerhalb des Nachtschutzgebietes mit einem Maximalpegel von über 75 dB(A), verursacht durch den Start eines den Anforderungen des ICAO Anhang 16, Kapitel III entsprechenden Flugzeuges mit einem maximalen Abfluggewicht bis zu 150 to in Richtung 28 (Start in Richtung Westen) und anschließendem Geradeausflug oder Landung in Richtung 10 (Landung aus Richtung Westen kommend), lag. Es war zu gewährleisten, dass im Rauminnern der zu schützenden Räume bei ausreichender Lüftung keine höheren Einzelschallpegel als 55 dB(A) auftreten.

Durch die Novellierung des Fluglärmgesetzes im Jahr 2007 werden für den Flughafen Erfurt-Weimar nun neue Fluglärmkonturen festgesetzt, die im Einzelnen wie folgt definiert sind.

Tag-Schutzzone 1: LAeq,Tag    = 65 dB(A)
Tag-Schutzzone 2: LAeq,Tag    = 60 dB(A)

Nacht-Schutzzone: LAeq,Nacht  = 55 dB(A)
Nacht-Schutzzone: LAmax       = 6 mal 57 dB(A)

In der Tag-Schutzzone 1 und in den Nacht-Schutzzonen wird der Flughafenbetreiber verpflichtet, für bauliche Schallschutzmaßnahmen zu sorgen. Die Berechnung der neuen Fluglärmkonturen basiert dabei auf der Flugverkehrsprognose für das Jahr 2019.
Die Festsetzung der neuen Lärmschutzbereiche für den Flughafen Erfurt-Weimar gemäß dem novellierten Fluglärmgesetz erfolgte schließlich am 23.06.2014.
 

Schallschutzprogramm: Häufig gestellte Fragen

Wie läuft das Schallschutzprogramm ab?
  1. Der Eigentümer stellt mittels Antragsformular einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
  2. Prüfung der Anspruchsberechtigung durch das TLVwA. Im Rahmen eines Vorverfahrens kann geprüft werden, ob ein Erstattungsanspruch dem Grunde nach besteht.
  3. Besichtigung der schutzbedürftigen Schlafrüume im Wohnhaus und Aufnahme der vorhandenen Bausubstanz und Fensterelemente durch die Flughafen Erfurt GmbH.
  4. Ermittlung der vorhandenen Bauschalldümm-Maße der schutzbedürftigen Schlafrüume
  5. Vorbescheid des TLVwA, ob und in welchem Umfang bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind sowie Nennung des Kostenrahmens
  6. Einholung von Angeboten bzw. Kostenvoranschlügen durch den Eigentümer gemüß den Vorgaben des Vorbescheides
  7. Umsetzung der baulichen Schallschutzmaßnahme durch den Eigentümer gemüß den Vorgaben des Vorbescheides
  8. Einsendung der Rechnungen und Prüfzeugnisse der durchgeführten Schallschutzmaßnahme an das TLVwA
  9. Abnahme der durchgeführten Schallschutzmaßnahme durch die Flughafen Erfurt GmbH
  10. Ausstellung eines rechtsmittelfühigen Bescheides durch das TLVwA
  11. Erstattung der festgesetzten Kosten durch die Flughafen Erfurt GmbH an den Eigentümer
  12. Eigentümer begleicht die Rechnungen gegenüber den Baufirmen

Hinweise
Die Ermittlung der vorhandenen und erforderlichen Bauschalldümm-Maße kann von der Flughafen Erfurt GmbH übernommen werden. Dieser Service ist für Sie mit keinen Kosten verbunden. Sie können die schalltechnische Beurteilung allerdings auch selbst in Auftrag geben. Bitte beachten Sie aber in diesem Fall, dass die Gutachterkosten dann auf den zu erstattenden Höchstbetrag angerechnet werden und dass Ihnen dadurch ggf. weniger finanzielle Mittel für den baulichen Schallschutz zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können Gutachterkosten nur berücksichtigt werden, wenn auch ein Anspruch auf Schallschutz besteht.

Wir empfehlen Ihnen, die von Ihnen eingeholten Kostenvoranschlüge durch die Flughafen Erfurt GmbH auf Richtigkeit und Vollstündigkeit überprüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Umsetzung der vorgegebenen Schallschutzmaßnahme kann zur Reduzierung bzw. Verwehrung der Kostenübernahme führen.

Sie brauchen bei den Baufirmen finanziell nicht in Vorleistung zu treten. Weisen Sie die Baufirmen darauf hin, dass die Rechnungen von Ihnen beglichen werden, sobald die Flughafen Erfurt GmbH die erstattungsfühigen Kosten gegenüber dem Eigentümer beglichen hat. Vereinbaren Sie diese Verfahrensweise bereits bei der Beauftragung der jeweiligen Baufirma.

Wer hat Anspruch auf baulichen Schallschutz?

Anspruchsberechtigt sind Eigentümer von Grundstücken mit Wohnbebauung, die innerhalb der Nacht-Schutzzone liegen. Befindet sich das Grundstück nur zum Teil in der Nacht-Schutzzone, besteht ebenfalls ein Anspruch.

Welche Räumlichkeiten werden geschützt?

Der Lärmschutzbereich am Flughafen Erfurt-Weimar wird durch die Nacht-Schutzzone bestimmt. Innerhalb der Tag-Schutzzone 1 befindet sich keine Wohnbebauung. Daher werden im Rahmen dieses Schallschutzprogramms Räumlichkeiten geschützt, die in nicht nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen genutzt werden. Dazu zühlen insbesondere Schlafzimmer, Kinderzimmer und Jugendzimmer. Die maximale Anzahl der zu schützenden Räume richtet sich dabei nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Welche Schallschutzmaßnahmen werden durchgeführt?

Da das Schutzgebiet am Flughafen Erfurt-Weimar durch die Nacht-Schutzzone definiert wird, sind die in nicht nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen genutzten Räume (Schlafzimmer, Kinder- und Jugendzimmer) zu schützen. Darüber hinaus ist für ausreichend Frischluftzufuhr in den Schlafräumen durch geeignete Belüftungseinrichtungen zu sorgen. Die Umfassungsbauteile (Fenster, Türen, Wände, Dächer) der Schlafräume müssen dabei je nach Lage des Grundstücks ein resultierendes bewertendes Bauschalldümm-Maß gemüß DIN 4109 von mindestens 35 € 40 dB erfüllen.

Ich habe im Rahmen eines früheren Schallschutzprogramms bereits Schallschutz erhalten. Habe ich Anspruch auf weiteren Schallschutz?

Die 2. FlugLSV (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung) legt fest, dass für schützenswerte Schlafräume, die bereits Schallschutz erhalten haben oder für die ein Anspruch auf Schallschutz bestand, Schallschutz durchzuführen ist, wenn das je nach Lage des Grundstücks vorhandene resultierende bewertende Bauschalldämm-Maß um 8 dB unter den definierten Bauschalldämm-Maßen von 35 € 40 dB liegt. Weisen die Umfassungsbauteile (Fenster, Türen, Wände, Dächer) der Schlafräume also ein geringeres resultierendes bewertendes Bauschalldämm-Maß gemüß DIN 4109 als mindestens 27 € 32 dB auf, sind bauliche Schallschutzmaßnahmen am jeweiligen Schlafraum umzusetzen.

Wer trägt die Kosten der Schallschutzmaßnahmen?

Erforderliche bauliche Schallschutzmaßnahmen werden von der Flughafen Erfurt GmbH bis zu einem Höchstbetrag von 150 €‚- je Quadratmeter Wohnflüche des zu schützenden Schlafraumes übernommen. Hierin eingeschlossen sind der Austausch bzw. die Dämmung der einzelnen Elemente (Fenster, Türen, Wände, Dächer), Kosten für Belüftungseinrichtungen, notwendige Putz- und Malerarbeiten sowie Gutachterkosten für die Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße. Die zu erstattenden Kosten werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt in einem Bescheid festgesetzt.

Kann ich auch eine Entschädigung in Geld erhalten?

Die Flughafen Erfurt GmbH finanziert nur die tatsächlich durchgeführte Schallschutzmaßnahem. Eine Entschädigungszahlung in Geld ist nicht vorgesehen.

Muss ich einen eigenen Gutachter bzw. Sachverständigen beauftragen?

Die gesamte Abwicklung der Schallschutzmaßnahme kann von der Flughafen Erfurt GmbH übernommen werden. Erfolgt die gutachterliche Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße durch die Flughafengesellschaft, werden die Gutachterkosten nicht auf den zu erstattenden Höchstbetrag von 150 €‚- je Quadratmeter Wohnfläche der zu schützenden Schlafräume angerechnet.

Sie können die schalltechnische Beurteilung allerdings auch selbst in Auftrag geben. Bitte beachten Sie aber in diesem Fall, dass die Gutachterkosten dann auf den zu erstattenden Höchstbetrag angerechnet werden und dass Ihnen dadurch ggf. weniger finanzielle Mittel für den baulichen Schallschutz zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können Gutachterkosten nur berücksichtigt werden, wenn auch ein Anspruch auf Schallschutz besteht.

Kosten für eine von Ihnen zusützliche in Anspruch genommene externe Beratung bzw. Unterstützung z.B. von Bausachverständigen, Baubegleitern, Verfahrenshelfern, Rechtsbeistand etc. können von der Flughafen Erfurt GmbH nicht übernommen werden.

Wo kann man den Antrag auf Schallschutz stellen?

Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen sind ausschließlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar zu stellen. Bitte benutzen Sie das für das Antragsverfahren notwendige Antragsformular.

Warum wird ein Vorverfahren angeboten?

Im Rahmen des Vorverfahrens wird überprüft, ob der Eigentümer grundsützlich anspruchsberechtigt ist, das betreffende Grundstück innerhalb des Schutzgebietes liegt und ob Schallschutzmaßnahmen am Wohnhaus bereits in der Vergangenheit durchgeführt wurden. Für die Durchführung des Vorverfahrens ist zunüchst nur das Antragsformular auszufüllen. Das Einsenden von Anlagen, die unter Umständen kostenpflichtig sind (z.B. Grundbuchauszug), ist hier noch nicht erforderlich. Das Vorverfahren ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Inanspruchnahme des Vorverfahrens kreuzen Sie bitte auf dem Antragsformular das entsprechende Feld an.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Aufgrund der Lärmbeeintrüchtigung besteht gemüß Fluglärmgesetz der Anspruch auf Schallschutz am Flughafen Erfurt-Weimar erst mit Beginn des 6. Jahres nach Festsetzung des Lärmschutzbereiches. Die Flughafen Erfurt GmbH bietet jedoch auf freiwilliger Basis und nach Einzelfallprüfung an, anspruchsberechtigten Eigentümern bei entsprechendem Bescheid durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, bauliche Schallschutzmaßnahmen sofort nach Festsetzung des Lärmschutzbereiches zu gewähren. Die Antragsfrist endet am 23.06.2024.

Wo können die Lärmschutzbereiche eingesehen werden?

Die Lärmschutzbereiche können auf der Internetseite des Flughafens Erfurt-Weimar abgerufen oder direkt am Flughafen Erfurt-Weimar eingesehen werden. Darüber hinaus steht Ihnen das Kartenmaterial beim Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar, bei der Stadtverwaltung Erfurt und der Ortschaftsverwaltung Alach zur Einsicht zur Verfügung.

Entschädigung des Außenwohnbereichs

Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.1995 leistet die Flughafen Erfurt GmbH eine Entschädigung für die durch den Flugbetrieb eingeschränkte Nutzung von Außenwohnbereichen, die dem ständigen Aufenthalt im Freien dienen. Anspruch auf eine Außenwohnbereichsentschädigung haben Eigentümer, wenn ihr Grundstück innerhalb eines Gebietes mit einem Dauerschallpegel Leq4 von 67 dB(A) oder innerhalb eines Gebietes mit einem Maximalpegel von 90 dB(A), verursacht durch den Start eines den Anforderungen des ICAO Anhang 16, Kapitel III entsprechenden Flugzeuges mit einem maximalen Abfluggewicht bis zu 150 to in Richtung 28 (Start in Richtung Westen) und anschließendem Geradeausflug oder Landung in Richtung 28 (Landung aus Richtung Osten kommend), liegt.

Das novellierte Fluglärmgesetz von 2007 sieht für bestehende Flughäfen wie den Flughafen Erfurt-Weimar keine weitergehenden Regelungen für die Außenwohnbereichsentschädigung vor.