1. Umweltschutz ist ein wichtiges Unternehmensziel des Flughafens Erfurt-Weimar
Wir vermeiden Umweltbelastungen so weit wie möglich. Unser Bestreben, die Umwelt zu schützen, ist für die Flughafen Erfurt GmbH eine Verpflichtung gegenüber unseren Flughafenanwohnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den nachfolgenden Generationen. Der Umweltschutz soll kontinuierlich verbessert werden und dabei im Einklang mit den ökonomischen Gesichtspunkten unseres Flughafens stehen.
2. Wir schützen unsere Umwelt durch sparsamen und effizienten Ressourcenverbrauch
Der Ressourcenverbrauch soll durch einen sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, Wasser und Material so gering wie möglich gehalten werden. Die Abfalltrennung sowie die Vermeidung unnötiger Abfälle soll darüber hinaus weiter vorangetrieben werden. Neue Technologien und betriebliche Arbeitsabläufe und -prozesse sollen die Umweltauswirkungen minimieren.
3. Schutz und Erhalt des natürlichen Ökosystems haben einen hohen Stellenwert
Die Flughafen Erfurt GmbH verpflichtet sich, die durch den Flughafenbetrieb notwendigen Eingriffe in die Natur durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
4. Gesetzliche Vorschriften werden zwingend eingehalten
Die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen, Gesetze, Verordnungen und behördlicher Auflagen sind für den Betrieb unseres Flughafens zwingend erforderlich. Wir sind bestrebt, die mit dem Betrieb des Flughafens verbundenen Umweltbelastungen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus zu reduzieren.
5. Alle Beschäftigten am Flughafen Erfurt-Weimar beteiligen sich aktiv am Umweltschutz
Alle Beschäftigten am Flughafen sollen aktiv an der Umsetzung des Umweltschutzes am jeweiligen Arbeitsplatz mitwirken. Regelmäßige, umfassende und aktuelle Informationen fördern das umweltbewusste Handeln, stärken die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen und sensibilisieren alle Beschäftigten bezüglich umweltrelevanter Themen. Wir fordern jeden Mitarbeiter auf, Verbesserungsvorschläge zum betrieblichen Umweltschutz einzubringen.
6. Wir führen einen offenen Dialog mit unserem Umfeld
Zur Stärkung unseres Standortes wollen wir mit unseren Flughafenanwohnern, den Behörden, unseren Partnern und der örtlichen Presse einen offenen und sachlichen Dialog über unvermeidbare Umweltbelastungen und deren Minimierung führen. Wir nehmen ihre Anregungen, Fragen und Kritik ernst. Umweltschutz soll nicht nur innerhalb unseres Unternehmens sondern auch im Rahmen einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit vorangetrieben werden.
Der Flughafen Erfurt-Weimar betreibt in der Umgebung des Flughafens 6 stationäre Fluglärmüberwachungsanlagen zur fortlaufenden Messung der durch an- und abfliegende Flugzeuge entstehenden Geräusche. Die Fluglärmmessung erfasst die Lärmereignisse der einzelnen Flugzeuge und erlaubt somit einerseits eine Langzeitdokumentation zur Ermittlung der Fluglärmbelastung über mehrere Jahre, andererseits können auch Aussagen über die Belastung einzelner Flugzeugmuster getroffen werden.
MP01 Bindersleben
MP02 Alach
MP03 Erfurt Peterbornsiedlung
MP04 Erfurt Binderslebener Knie
MP05 Erfurt Schwedenschanze
MP08 Zimmernsupra
Jahr | MP01 | MP02 | MP03 | MP04 | MP05 | MP08 |
---|---|---|---|---|---|---|
2005 | 41,2 | 53,6 | 46,1 | 50,6 | 40,5 | 45,4 |
2010 | 41,5 | 54,4 | 45,9 | 46,5 | 40,2 | 43,7 |
2011 | 41,1 | 53,8 | 45,0 | 48,1 | 39,6 | 43,2 |
2012 | 40,4 | 52,3 | 43,7 | 45,7 | 39,0 | 42,2 |
2013 | 39,6 | 51,7 | 44,0 | 44,9 | 39,2 | 41,8 |
2014 | 40,2 | 50,8 | 44,2 | 44,9 | 39,2 | 41,6 |
2015 | 41,0 | 50,7 | 44,4 | 45,2 | 39,0 | 41,6 |
2016 | 40,2 | 50,7 | 44,1 | 44,4 | 38,5 | 42,2 |
2017 | 41,1 | 52,0 | 44,5 | 45,0 | 37,9 | 43,0 |
2018 | 40,5 | 51,7 | 44,7 | 45,2 | 39,3 | 43,0 |
2019 | 40,7 | 51,1 | 43,3 | 43,8 | 38,3 | 41,5 |
2020 | 39,1 | 49,3 | 40,4 | 42,1 | 34,8 | 39,8 |
2021 | 39,0 | 49,8 | 40,9 | 42,5 | 35,7 | 40,8 |
2022 | 38,2 | 49,1 | 42,0 | 42,7 | 36,9 | 39,9 |
2023 | 38,1 | 50,2 | 41,8 | 42,4 | 36,5 | 40,2 |
In der Umgebung des Flughafens Erfurt-Weimar wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche bauliche Schallschutzmaßnahmen durchgeführt, um Anwohner im Nahbereich des Flughafens vor Fluglärm zu schützen. Im sogenannten Tag- und Nachtschutzgebiet wurden dabei insbesondere Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter eingebaut sowie Dächer und Wände gedämmt. Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.1995 hatten Eigentümer Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen, wenn Ihr Wohnhaus bzw. Grundstück innerhalb des Tagschutzgebietes mit einem Dauerschallpegel Leq4 von 62 dB(A) oder innerhalb des Nachtschutzgebietes mit einem Maximalpegel von über 75 dB(A), verursacht durch den Start eines den Anforderungen des ICAO Anhang 16, Kapitel III entsprechenden Flugzeuges mit einem maximalen Abfluggewicht bis zu 150 to in Richtung 28 (Start in Richtung Westen) und anschließendem Geradeausflug oder Landung in Richtung 10 (Landung aus Richtung Westen kommend), lag. Es war zu gewährleisten, dass im Rauminnern der zu schützenden Räume bei ausreichender Lüftung keine höheren Einzelschallpegel als 55 dB(A) auftreten.
Durch die Novellierung des Fluglärmgesetzes im Jahr 2007 werden für den Flughafen Erfurt-Weimar nun neue Fluglärmkonturen festgesetzt, die im Einzelnen wie folgt definiert sind.
Tag-Schutzzone 1: LAeq,Tag = 65 dB(A)
Tag-Schutzzone 2: LAeq,Tag = 60 dB(A)
Nacht-Schutzzone: LAeq,Nacht = 55 dB(A)
Nacht-Schutzzone: LAmax = 6 mal 57 dB(A)
In der Tag-Schutzzone 1 und in den Nacht-Schutzzonen wird der Flughafenbetreiber verpflichtet, für bauliche Schallschutzmaßnahmen zu sorgen. Die Berechnung der neuen Fluglärmkonturen basiert dabei auf der Flugverkehrsprognose für das Jahr 2019.
Die Festsetzung der neuen Lärmschutzbereiche für den Flughafen Erfurt-Weimar gemäß dem novellierten Fluglärmgesetz erfolgte schließlich am 23.06.2014.
Hinweise
Die Ermittlung der vorhandenen und erforderlichen Bauschalldümm-Maße kann von der Flughafen Erfurt GmbH übernommen werden. Dieser Service ist für Sie mit keinen Kosten verbunden. Sie können die schalltechnische Beurteilung allerdings auch selbst in Auftrag geben. Bitte beachten Sie aber in diesem Fall, dass die Gutachterkosten dann auf den zu erstattenden Höchstbetrag angerechnet werden und dass Ihnen dadurch ggf. weniger finanzielle Mittel für den baulichen Schallschutz zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können Gutachterkosten nur berücksichtigt werden, wenn auch ein Anspruch auf Schallschutz besteht.
Wir empfehlen Ihnen, die von Ihnen eingeholten Kostenvoranschlüge durch die Flughafen Erfurt GmbH auf Richtigkeit und Vollstündigkeit überprüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Umsetzung der vorgegebenen Schallschutzmaßnahme kann zur Reduzierung bzw. Verwehrung der Kostenübernahme führen.
Sie brauchen bei den Baufirmen finanziell nicht in Vorleistung zu treten. Weisen Sie die Baufirmen darauf hin, dass die Rechnungen von Ihnen beglichen werden, sobald die Flughafen Erfurt GmbH die erstattungsfühigen Kosten gegenüber dem Eigentümer beglichen hat. Vereinbaren Sie diese Verfahrensweise bereits bei der Beauftragung der jeweiligen Baufirma.
Anspruchsberechtigt sind Eigentümer von Grundstücken mit Wohnbebauung, die innerhalb der Nacht-Schutzzone liegen. Befindet sich das Grundstück nur zum Teil in der Nacht-Schutzzone, besteht ebenfalls ein Anspruch.
Der Lärmschutzbereich am Flughafen Erfurt-Weimar wird durch die Nacht-Schutzzone bestimmt. Innerhalb der Tag-Schutzzone 1 befindet sich keine Wohnbebauung. Daher werden im Rahmen dieses Schallschutzprogramms Räumlichkeiten geschützt, die in nicht nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen genutzt werden. Dazu zühlen insbesondere Schlafzimmer, Kinderzimmer und Jugendzimmer. Die maximale Anzahl der zu schützenden Räume richtet sich dabei nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Da das Schutzgebiet am Flughafen Erfurt-Weimar durch die Nacht-Schutzzone definiert wird, sind die in nicht nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen genutzten Räume (Schlafzimmer, Kinder- und Jugendzimmer) zu schützen. Darüber hinaus ist für ausreichend Frischluftzufuhr in den Schlafräumen durch geeignete Belüftungseinrichtungen zu sorgen. Die Umfassungsbauteile (Fenster, Türen, Wände, Dächer) der Schlafräume müssen dabei je nach Lage des Grundstücks ein resultierendes bewertendes Bauschalldümm-Maß gemüß DIN 4109 von mindestens 35 € 40 dB erfüllen.
Die 2. FlugLSV (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung) legt fest, dass für schützenswerte Schlafräume, die bereits Schallschutz erhalten haben oder für die ein Anspruch auf Schallschutz bestand, Schallschutz durchzuführen ist, wenn das je nach Lage des Grundstücks vorhandene resultierende bewertende Bauschalldämm-Maß um 8 dB unter den definierten Bauschalldämm-Maßen von 35 € 40 dB liegt. Weisen die Umfassungsbauteile (Fenster, Türen, Wände, Dächer) der Schlafräume also ein geringeres resultierendes bewertendes Bauschalldämm-Maß gemüß DIN 4109 als mindestens 27 € 32 dB auf, sind bauliche Schallschutzmaßnahmen am jeweiligen Schlafraum umzusetzen.
Erforderliche bauliche Schallschutzmaßnahmen werden von der Flughafen Erfurt GmbH bis zu einem Höchstbetrag von 150 €‚- je Quadratmeter Wohnflüche des zu schützenden Schlafraumes übernommen. Hierin eingeschlossen sind der Austausch bzw. die Dämmung der einzelnen Elemente (Fenster, Türen, Wände, Dächer), Kosten für Belüftungseinrichtungen, notwendige Putz- und Malerarbeiten sowie Gutachterkosten für die Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße. Die zu erstattenden Kosten werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt in einem Bescheid festgesetzt.
Die Flughafen Erfurt GmbH finanziert nur die tatsächlich durchgeführte Schallschutzmaßnahem. Eine Entschädigungszahlung in Geld ist nicht vorgesehen.
Die gesamte Abwicklung der Schallschutzmaßnahme kann von der Flughafen Erfurt GmbH übernommen werden. Erfolgt die gutachterliche Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße durch die Flughafengesellschaft, werden die Gutachterkosten nicht auf den zu erstattenden Höchstbetrag von 150 €‚- je Quadratmeter Wohnfläche der zu schützenden Schlafräume angerechnet.
Sie können die schalltechnische Beurteilung allerdings auch selbst in Auftrag geben. Bitte beachten Sie aber in diesem Fall, dass die Gutachterkosten dann auf den zu erstattenden Höchstbetrag angerechnet werden und dass Ihnen dadurch ggf. weniger finanzielle Mittel für den baulichen Schallschutz zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können Gutachterkosten nur berücksichtigt werden, wenn auch ein Anspruch auf Schallschutz besteht.
Kosten für eine von Ihnen zusützliche in Anspruch genommene externe Beratung bzw. Unterstützung z.B. von Bausachverständigen, Baubegleitern, Verfahrenshelfern, Rechtsbeistand etc. können von der Flughafen Erfurt GmbH nicht übernommen werden.
Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen sind ausschließlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar zu stellen. Bitte benutzen Sie das für das Antragsverfahren notwendige Antragsformular.
Im Rahmen des Vorverfahrens wird überprüft, ob der Eigentümer grundsützlich anspruchsberechtigt ist, das betreffende Grundstück innerhalb des Schutzgebietes liegt und ob Schallschutzmaßnahmen am Wohnhaus bereits in der Vergangenheit durchgeführt wurden. Für die Durchführung des Vorverfahrens ist zunüchst nur das Antragsformular auszufüllen. Das Einsenden von Anlagen, die unter Umständen kostenpflichtig sind (z.B. Grundbuchauszug), ist hier noch nicht erforderlich. Das Vorverfahren ist mit keinen Kosten verbunden. Bei Inanspruchnahme des Vorverfahrens kreuzen Sie bitte auf dem Antragsformular das entsprechende Feld an.
Aufgrund der Lärmbeeintrüchtigung besteht gemüß Fluglärmgesetz der Anspruch auf Schallschutz am Flughafen Erfurt-Weimar erst mit Beginn des 6. Jahres nach Festsetzung des Lärmschutzbereiches. Die Flughafen Erfurt GmbH bietet jedoch auf freiwilliger Basis und nach Einzelfallprüfung an, anspruchsberechtigten Eigentümern bei entsprechendem Bescheid durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, bauliche Schallschutzmaßnahmen sofort nach Festsetzung des Lärmschutzbereiches zu gewähren. Die Antragsfrist endet am 23.06.2024.
Die Lärmschutzbereiche können auf der Internetseite des Flughafens Erfurt-Weimar abgerufen oder direkt am Flughafen Erfurt-Weimar eingesehen werden. Darüber hinaus steht Ihnen das Kartenmaterial beim Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar, bei der Stadtverwaltung Erfurt und der Ortschaftsverwaltung Alach zur Einsicht zur Verfügung.
Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.1995 leistet die Flughafen Erfurt GmbH eine Entschädigung für die durch den Flugbetrieb eingeschränkte Nutzung von Außenwohnbereichen, die dem ständigen Aufenthalt im Freien dienen. Anspruch auf eine Außenwohnbereichsentschädigung haben Eigentümer, wenn ihr Grundstück innerhalb eines Gebietes mit einem Dauerschallpegel Leq4 von 67 dB(A) oder innerhalb eines Gebietes mit einem Maximalpegel von 90 dB(A), verursacht durch den Start eines den Anforderungen des ICAO Anhang 16, Kapitel III entsprechenden Flugzeuges mit einem maximalen Abfluggewicht bis zu 150 to in Richtung 28 (Start in Richtung Westen) und anschließendem Geradeausflug oder Landung in Richtung 28 (Landung aus Richtung Osten kommend), liegt.
Das novellierte Fluglärmgesetz von 2007 sieht für bestehende Flughäfen wie den Flughafen Erfurt-Weimar keine weitergehenden Regelungen für die Außenwohnbereichsentschädigung vor.
Die eingefriedete Fläche des Flughafens Erfurt-Weimar misst ein Gebiet von ca. 253 ha, weitere ca. 37 ha Kompensationsflächen befinden sich außerhalb des Flughafengeländes. Weite Teile des Flughafens sind Grünlandflächen. Die extensive Pflege führt dabei zu einer deutlichen Aufwertung der Wiesen. Im Norden des Flughafengeländes entlang des Flughafenzauns befinden sich umfangreiche Gehölzanpflanzungen. Damit sind neben der ökologischen Aufwertung auch die Filterung von Emissionen und eine landschaftsästhetische Aufwertung gegeben. Die grünen und überwiegend naturbelassenen Wiesen- und Grasareale sind somit beliebte Ausflugziele für Vögel aller Art. Um Kollisionen von Flugzeugen und Vögeln jedoch zu vermeiden, unterliegen die Grünflächen des Flughafens einer Langgrasbewirtschaftung. Ziel dieses Biotopmanagement ist es, insbesondere das Gelände im Bereich der Flugbetriebsflächen für Vögel so unattraktiv wie möglich zu gestalten. Denn in hohem Gras werden für Vögel die Nahrungssuche und das Niedersetzen deutlich erschwert.
Im Zuge der Ausbaumaßnahmen des Verkehrsflughafens in den vergangenen Jahren wurden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Flughafengeländes zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Im Norden des Flughafengeländes befindet sich beispielsweise das Biotop an der Nesse. Dieses Biotop unterliegt der sog. Waldsukzession, so dass dieses Gebiet seinen natürlichen Lebensraum erhält. Ein weiteres großes Biotop befindet sich im Südwesten des Flughafens: die Sukzessionsfläche über dem Egelsee. Die ursprünglichen Ackerflächen haben sich zu einem artenreichen Grünland entwickelt. Auf den Flächen, die heute beweidet werden, erfolgt keine Düngung und kein Pflanzenschutzmitteleinsatz. Der zukünftige Schwerpunkt der Umweltschutzaktivitäten des Flughafens wird in einer Optimierung der naturschutzfachlichen Funktionen der Lebensräume für Pflanzen und Tiere liegen.
Neben dem von Hochtechnologie gekennzeichneten Erscheinungsbild des Flughafens Erfurt- Weimar lädt auch ein ökologisch wertvolles und harmonisches Landschaftsbild zum Verweilen und Wiederkommen ein. Dazu zählen nicht nur die enormen Grünflächen auf dem Flughafengelände, sondern auch die gepflegten Außenanlagen wie Parkplätze, Wege und Ruhezonen.
Die Flughafen Erfurt GmbH hat im Rahmen einer energetischen Verbesserung der Lüftungsanlagen im Terminal den Energieverbrauch erheblich reduzieren können. Durch technische Maßnahmen wurden in den Bereichen der Warte- und Gepäckhalle, der Empfangshalle sowie den Büros und Läden die Klimaanlagen optimiert. Die technischen Maßnahmen umfassten den Einbau von Luftqualitäts- und Raumfühlern in allen Zonen des Publikumverkehrs. Ziel der Maßnahme war es, die bestehenden Klimaanlagen regeltechnisch so zu optimieren, dass eine Abschaltung der Anlagen bei Raumkonditionen von 22 - 26°C und CO2-Werten von weniger als 800 PPM für die meiste Zeit im Jahr möglich ist. Dabei wurde die Luftmenge der Anlagen der tatsächlichen Luftbelastung in den einzelnen Bereichen angepasst. Ist beispielsweise die Luftbelastung in einem Abfertigungsbereich gering, da die Passagiere nach ihrer Ankunft in Erfurt die Gepäckhalle wieder verlassen haben, wird die Luftmenge der Klimaanlagen reduziert. Bei höherem Luftbedarf wird die Klimaanlage wieder entsprechend hochgefahren. Durch diese Maßnahme konnte der jährliche Energieverbrauch um 2.185.000 kWh gesenkt und die CO2-Belastung um 417 to pro Jahr reduziert werden.
Die Flughafen Erfurt GmbH hat beim Neubau des Hubschrauberhangars der Polizeihubschrauberstaffel Thüringen die Wärmeversorgung mittels einer energiesparenden Sole-Wasser-Wärmepumpe umgesetzt. Die Heizungsverteilung mit 5 Heizkreisen beinhaltet eine Fußbodenheizung im Hubschrauberhangar, im Umkleide-, Sanitär- und Bürobereich und in weiteren sechs Räumen mit Teilkühlung, die Lüftung sowie eine zentrale Warmwasseraufbereitung. Durch den Einsatz der Sole-Wasser-Wärmepumpe kann die jährliche Heizarbeit um etwa 223.500 kWh gegenüber einer herkömmlichen Erdgasversorgung gesenkt werden. Pro Jahr werden somit 28,2 to CO2 weniger verbraucht.
Auf dem Parkhausdach des Flughafens Erfurt-Weimar wurde Ende 2011 eine 409,20 kWp-Photovoltaikanlage in Betrieb genommen. Die Anlage auf einer Fläche von ca. 4.500 qm umfasst etwa 5.000 Module. Dabei wird Strom von jährlich 306.000 kWh erzeugt. Im Jahr 2012 wurde die Photovoltaikanlage auf verschiedene Betriebsgebäude des Flughafens erweitert. Auf den Dächern von Winterdiensthalle und Werkstätten wurden weitere 2.000 Solarmodule mit einer Stromerzeugung von etwa 212.000 kWh installiert. Mit der Stromeinspeisung in das öffentliche Netz erfolgt somit eine CO2-Reduktion von jährlich über 100 to.
Der Flughafen Erfurt-Weimar ist Projektpartner des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Virtueller Parkhausspeicher“. Ziel des Forschungsprojektes ist die Entwicklung eines Systems zur Virtualisierung und Aggregation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Parkhaus des Flughafens Erfurt-Weimar. Mit dem Projekt wird ein Lösungsansatz erarbeitet, welcher eine Kopplung von Parken und Laden mit innovativen energiewirtschaftlichen Dienstleistungen koppelt und damit eine netzdienliche Systemlösung anstrebt.
Das Forschungsprojekt wurde zum 01.01.2019 gestartet und wird vom Freistaat Thüringen durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert.
Flughafen Erfurt GmbH
Binderslebener Landstraße 100
99092 Erfurt
Fon: +49 (0)361 656 - 2200
E-Mail: info(at)erf.aero